Miführung- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach § 2a Abs, 1 SchArbG

ACHTUNG: Bitte unbedingt ab dem 01.01.2009 beachten:

Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach § 2a Abs. 1 SchArbG

Wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben an alle Mitgliedsbetriebe des Bauhaup- u. Baunebengewerkes vom 06.01.2009 bzgl. der Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren.

Die entsprechende Vereinbarung steht Ihnen hier zum download bereit.

Sollten Rückfragen bestehen, steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung

Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren

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