ACHTUNG: Bitte unbedingt ab dem 01.01.2009 beachten:
Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach § 2a Abs. 1 SchArbG
Wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben an alle Mitgliedsbetriebe des Bauhaup- u. Baunebengewerkes vom 06.01.2009 bzgl. der Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren.
Die entsprechende Vereinbarung steht Ihnen hier zum download bereit.
Sollten Rückfragen bestehen, steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung