Bitte beachten Sie, dass ausgefüllte Lehrverträge im Original und handschriftlich unterzeichnet an die eintragende Stelle geschickt werden müssen. Hier bleibt Ihnen also nur der Postweg; ein Telefax genügt bei Lehrverträgen nicht.
Die Berufsausbildungsverträge stehen natürlich auch noch in altgewohnter Papierform zum Abruf bei der Geschäftsstelle bereit.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Fischer, Tel.: 05931-9807-11; Mail: fischer@meppen-handwerk.de, gerne zur Verfügung.