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Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt - IFA

Unter Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) führen wir die Qualifizierungsmaßnahme “Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt – IFA” für arbeitslose Frauen zwischen 25 und 35 Jahre durch, die einen gewerblich-technischen Beruf im Handwerk ergreifen möchten.

Im Rahmen von Betriebspraktika (betriebliche Qualifizierung) werden im Hinblick auf eine angestrebte Ausbildung bzw. Beschäftigung
Bundeseinheitliche und verwertbare Qualifizierungsbausteine mit Zertifikat
in folgenden Ausbildungsberufen erworben:

  • Anlagenmechaniker/in SHK
  • Elektroniker/in
  • Fahrzeuglackierer/in
  • KFZ-Mechatroniker/in
  • Maler und Lackierer/in
  • Metallbauer/in
  • Raumausstatter/in
  • Tischler/in
Die Förderung erfolgt durch die Weiterzahlung des ALG II sowie auf Antrag durch die Übernahme ggf. anfallender Kinderbetreuungskosten sowie Fahrt- und Sachkosten.

Die wöchentliche Arbeitszeit liegt zwischen 25 und 40 Zeitstunden. Die Verteilung der betrieblichen Arbeitszeit auf die Wochentage richtet sich nach der für den Praktikumsbetrieb geltenden betrieblichen Ordnung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Fallmanager des Landkreises Emsland oder unter der Tel.-Nr.: 05931/88599-0.